Aksu Group Imm0bilien GmbH
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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken
I. Geltung

1. Es gelten für die Leistungen der Fa. AKSU Group GmbH ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird.

2. Es gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Aufträge  desselben Auftraggebers, selbst wenn auf sie im Einzelfall nicht Bezug genommen wird.

II: Vertragsabschluss

1. Alle von AKSU Group GmbH gestellten Angebote sind freibleibend, sofern nicht von der Fa. AKSU Group GmbH schriftlichen anderes Angebot erklärt ist.

2. Aufträge sind erst dann angenommen und geltend, wenn sie von AKSU Group GmbH schriftlich bestätigt sind. Als Bestätigung gilt auch der in Auftrag gegebenen Arbeiten.

3. Ausschlaggebend für den Inhalt des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündlichen Nebenabsprechungen, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen müssen für ihre Wirksamkeit von AKSU Group GmbH schriftlich bestätigt werden.

4. Soweit das Angebot auf den Angaben des Auftraggebers beruht, ist AKSU Group GmbH vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten und ein neues Angebot abzugeben.

5. Die mit dem Angebot oder während der Vertragsdauer dem Auftraggeber zugeführten Unterlagen (Pläne, Skizzen und sonstiger Schriftstücke) bleiben das Eigentum von AKSU Group GmbH und dürfen ohne die Genehmigung des Auftragnehmers weder veröffentlicht noch vervielfältigt noch sonst in den Verkehr oder an Dritte gebracht werden. Sie dürfen nur zu dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Vertrag benutzt werden.

III. Ausführung der Leistungen

1. Die für die Reinigungen erforderlichen Geräte, Maschinen, Reinigungs- und Pflegemittel werden von AKSU Group GmbH gestellt. Werden vom Auftraggeber bestimmte Gerätschaften oder andere Betriebsmittel vorgeschrieben, so können diese durch andere gleichwertige Mittel ersetzt werden.

2. Der Auftraggeber ist gegenüber AKSUGroup GmbH verpflichtet, sämtliche sachlichen und organisatorischen Maßnahmen kostenlos zu treffen, die eine ungehinderte Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Er ist insbesondere verpflichtet

a) soweit für die Arbeiten erforderlich, Strom, Beleuchtung, kaltes und warmes Wasser, Hilfsmittel zum Abladen, Aufzüge, Rüst- und Hebewerkzeuge, Gerüste

b) geeignete verschließbare Räume für die Kleiderablage und Aufenthalt des Arbeitpersonals und Aufbewahrung der benötigten Betriebsmittel, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Steht ein verschließbarer Raum seitens des Vertragnehmers nicht zur Verfügung, so hat bei Abhandenkommen oder Beschädigung von AKSU Group GmbH bereit gestellter Betriebsmittel der Auftraggeber zu beweisen, dass kein verschulden trifft.

3. Der Auftraggeber ist gegenüber AKSU Group GmbH verpflichtet, während der Vertragsdauer eintretende sachliche oder örtliche Veränderungen, sofern sie Einfluss auf die Leistung von AKSU Group GmbH haben können, diese AKSU Group GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dieses, hat  AKSU Group GmbH daraus entstehende Folgen nicht zu treten.

4. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausführung der Leistungen von AKSU Group GmbH durch eine bestimmte Person. AKSU Group GmbH ist berechtigt, z. B. auch Subunternehmer oder unternehmen mit der Durchführung von Vollendung des Auftrags zu beauftragen.

IV. Leistungszeit

1. Von AKSU Group GmbH gemachte Angaben über Leitungsfristen und -termine sind nicht bindend. Ist dem Auftraggeber die Bestimmung der Leistungszeit überlassen, so ist diese für uns nur verbindlich, wenn sie nicht früher als 30 Tage nach Auftragserteilung erfolgt und AKSU Group GmbH bis zum Arbeitsbeginn eine Frist von mind. 48 Stunden gewährt wird.

2. Höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der Fa. AKSU Group GmbH, Betriebsstörungen, Rohstoff-, Energie-, Arbeitskräftemängel, Streiks, Aussperrungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher für die Ausführung der Leistung erforderlicher Genehmigungen bereit den AKSU Group GmbH für die Dauer der Störung, nicht aber, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die Vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Die aufgelisteten Umstände sind auch dann nicht von AKSU Group GmbH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.

3. Kommt AKSU Service mit der Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Fa. AKSU Group GmbH eine angemessene Nachfrist setzt und sie die Nachfrist tatenlos verstreichen lässt: die Nachfrist muss mindestens eine Woche betragen. Ansprüche Auf Ersatz des Verzugsschadens und auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind auf die bei Vertragsschluss für AKSU Group GmbH voraussehbaren Schäden beschränkt; dies gilt nicht, wenn Verzug oder Nichterfüllung durch AKSU Service vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

V. Zahlungen, Preise  

1. Von AKSU Group GmbH genannte Preise sind Nettopreise, die sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.

2. Alle Preise sind aufgrund der Material- und Lohnkosten und gesetzlichen tariflichen Lohnebenkosten im Zeitpunkt des Angebots von AKSU Group GmbH kalkuliert. Ändern sich später als vier Monate nach Vertragsschluss oder bei Aufträgen, die regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand besitzen, Selbstkosten infolge Ermäßigungen oder Erhöhungen der Tariflöhne der Arbeitnehmer von AKSU Group GmbH oder der gesetzlichen tariflichen Lohnnebenkosten, so ist AKSU Group GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise im Umfang von 4/5 der genannten Änderungen an diese anzupassen.

3. Sonderaufwendungen und Mehrleistungen, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind, können nach Wahl der Fa. AKSU Group GmbH nach den vertraglichen Vergütungssätzen oder nach dem besonderen Aufwand an Arbeitszeit und Betriebsmitteln abgerechnet werden.

4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das auf dem Geschäftsbriefbogen aufgeführte Konto ohne jeden Abzug zu Zahlen.

5. Zahlungshalber erfolgen nur die Annahme von Wechseln und Schecks. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem AKSU Group GmbH über den Rechungsbetrag in bar verfügen kann. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vorn Auftraggeber zu tragen. AKSU Group GmbH übernimmt keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.

6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechnet AKSU Group GmbH Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes, der für den Bankkredit gezahlt werden muss, mindestens jedoch 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

7. Gegen Zahlungsansprüche kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung der Fa. AKSU Group GmbH beruhen.

VI. Abnahme, Gewährleistung und Haftung

1. Alle arbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme wird durch die Signierung auf dem Auftragsübernahmeschein bestätigt. Fehlt diese Abnahme, gilt die Abnahme mit Ablauf von 24 Stunden nach schriftlicher Mitteilung des Abschlusses der Reinigungsarbeiten als vollzogen. Diese Abnahmefiktion wird dem Auftraggeber mit gleichem Schreiben mitgeteilt.

2. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel seitens der Leistungen von AKSU Group GmbH bei deren Abnahme, sonst binnen 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Zeigt sich später ein Mangel der erbrachten Leistungen, so ist dieser AKSU Group GmbH unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden, nach der Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gelten die erbrachten Leistungen, als abgenommen und genehmigt. Werden Leistungen nach der Abnahme bemängelt, so hat der Auftraggeber in Zweifelsfällen zu beweisen, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Reinigungsarbeiten existent waren und nicht nachträglich durch erneute Verunreinigung entstanden.

3. Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelanzeige kann der Auftraggeber nach der Wahl von  AKSU Group GmbH Nachbesserung oder preisliche Minderung der vertraglichen Vergütung verlangen. Der Anspruch auf eine Wandlung ist hierbei ausgeschlossen.  

4. Für alle Schäden, die durch mangelhafte oder unsachgemäße Leistung der Organe oder Erfüllungshilfen von AKSU Group GmbH entstanden und rechtzeitig angezeigt sind, haftet AKSU Group GmbH nur, soweit Haftpflichtversicherung von AKSU Group GmbH eintrittspflichtig ist und eintritt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Schäden, die durch Vorsatz  oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind.

5. Personen- und Sachschäden, die durch Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen der Fa. AKSU Group GmbH verursacht werden, sind unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Andernfalls entfällt die Haftung der Fa. AKSU Group GmbH.

6. Ebenso sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen von AKSU Group GmbH zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluß positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung auf die durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckten Schäden beschränkt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

7. Wir verpflichten uns, für Haftpflichtschäden im Rahmen unserer Aufträge eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und zu unterhalten, die pro Versicherungsjahr für a) Personenschäden bis zu 1.500.000,00 € und b) Sachschäden bis zu 350.000,00 € ersetzt.

VII. Rücktritt und Kündigung

1. Treten unvorgesehene Geschehnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer IV. 2 ein und verändern sich infolgedessen der Inhalt unserer Leistung oder die wirtschaftliche Bedeutung wesentlich oder wirken die Ereignisse auf den Betrieb der Fa. AKSU Group GmbH erheblich ein oder erweist sich die vereinbarte Leistung wegen eines solchen Ereignisses nach Vertragsschluss als unmöglich, so ist AKSU Group GmbH berechtigt, eine angemessene Anpassung des Vertrages durchzuführen. Soweit eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ist AKSU Group GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wenn der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt oder ein gerichtliches oder Außergerichtliches Vergleichverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet worden ist, kann AKSU Group GmbH vom Vertrag zurücktreten.

3. Hat AKSU Group GmbH regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu erbringen , so tritt an die Stelle das Rücktrittsrechts das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages.

4. Der abgeschlossene Vertrag zwischen Auftraggeber und AKSU Group GmbH verlängert sich im Falle des Abs. 4. jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.

5. Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.

VIII. Schlussabstimmungen

1. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt, sollte eine Bestimmung dieser Geschäftbedingungen unwirksam sein oder werden.

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Hauptsitz des Unternehmens AKSU Group GmbH als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, insbesondere auch für Klagen aus in Zahlung genommen Wechseln oder Schecks, vereinbart. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 

Stand 2004